Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel

Manchmal gibt es ja so Zufälle im Leben. Am zweiten Tag unserer Tandemtour haben wir uns etwas verfahren. Die grobe Richtung stimmte noch, aber wir hatten den ausgeschilderten Weg verloren. Also ging es weiter durch den Wald und der Weg wurde immer enger, bis es nur noch ein schmaler Fußweg war, aber egal er war besser fahrbar als so mancher breite Schotterweg. Wir haben den asphaltierten Weg und die Beschilderung schließlich wieder gefunden – alles kein Problem. Aber ich sag so zu meiner Stokerin: „Eigentlich hätten wir da gar nicht fahren dürfen!“ „Hä?“ „2-Meter-Regel, Waldgesetz…“ „WTF???“
Also kurze Erklärung:  In §37 Abs.3 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) steht:
„Nicht gestattet sind … das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite…“ Nach diesem Gesetz hätten wir umkehren müssen, als der Weg zu schmal wurde. Aber ach, Zollstock vergessen. Wenn der Förster aus dem Unterholz springt, zieht diese Ausrede natürlich nicht.
Nun bittet mich der ADFC, bei dem ich seit neuestem Mitglied bin, folgende Petition zu unterschreiben:

Dort ist auch genau erklärt, was es damit auf sich hat und Ihr findet Kommentare mit Pros und Contras.

Natürlich hab ich mir auch so meine Gedanken dazu gemacht.
Wie ist das eigentlich mit ausgeschilderten Radrouten, egal ob jetzt für normale Radler oder für Mountainbiker? Laut vieler Kommentare in Foren ist z.B. der Bike Crossing Schwarzwald deshalb so langweilig, weil die Routenführung sich natürlich an die 2-Meter-Regel hält bzw. immer auf breiteren Wegen verläuft. Ich selbst bin schon einen kleinen Teil der Strecke im Nordschwarzwald gefahren, hatte aber freilich keinen Zollstock dabei.
Ich hatte den Eindruck, daß auch so schon einige Stellen schmaler sind. Muss ich darauf dann auf einem ausgeschilderten Weg selbst achten und ggf. absteigen? Absurd. Oder muss derjenige, der den Weg ausgeschildert hat, auch „Radfahrer absteigen“-Schilder aufstellen?
In der Wegbeschreibung des Bike Crossing Schwäbische Alb steht immerhin folgender Hinweis:
Bitte beachten Sie auf dem gesamten Cross die 2-m-Regel des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg §37 (3)! Ist der Weg schmaler als 2 m, muss man vom Rad absteigen und schieben.“
 
Letztes Jahr bin ich die Cross Country Tour 2012 MSC Unteröwisheim mitgefahren. Wenn ich jetzt diese Route nochmal nachfahren wollte, dürfte ich das eigentlich gar nicht, weil auch da einige „Engstellen“ dabei sind.
Ach, ich könnte ewig so weiter machen, aber ich schließe jetzt einfach mal mit der Bitte, die Petition fleißig zu unterzeichnen.
Danke!
P.S.
Die 2-Meter-Regel ist auch bad design.

Ein Gedanke zu “Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel

  1. Pingback: 2-Meter-Regel | Stefan Hock's Blog

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