Gutachten zum Einsatz und zur Wirkung von einseitigen, alternierenden und beidseitigen (Fahrrad-)Schutzstreifen auf schmalen Fahrbahnen innerorts

Dieses Gutachten wurde mir vor einiger Zeit „zugespielt“. Wer mag, kann sich das SVK-AGFK-BW_Gutachten-Schutzstreifen_Langfassung_Web.pdf auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur heruhterladen:

http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=4202

Ansonst möchte ich hier eine Zusammenfassung bieten, die dann als Grundlage für weitere Artikel dienen soll.

Ziel der Modellversuche war es, die Einsatzmöglichkeiten von Fahrradschutzstreifen auf Straßen mit einer Mindeststraßenraumbreite von weniger als 7,00 m zu untersuchen.

  • 1,25 m für einen Fahrradschutzstreifen sind zu schmal, ideal wären 1,50 m, zu Not reichen 1,40 m.
  • Alternierende Schutzstreifen führen zu Verunsicherung. Die entsprechenenden Modellversuche haben gezeigt, daß es nicht ausreicht, Fahrradschutzstreifen im Wechsel mal auf der einen und mal auf der anderen Straßenseite zu markieren. Dies verwirrt sowohl die Autofahrer als auch die Radler.
  • Die alten Mittelstreifen sollten nicht mehr zu sehen sein. Im Zuge der Markierung werden die alten Mittelmarkierungen unkenntlich gemacht. Solange diese aber noch zu erahnen sind, orientieren sich die Autofahrer weiter daran. Die alten Markierungen müssen also komplett entfernt werden, was konsequenterweise nur durch eine Neuasphaltierung möglich ist.
  • Der Zugang zu den alten Hochbordradwegen sollte erschwert werden, sonst werden sie von bestimmten Radlern weiter benutzt.
  • Die Striche müssen sich klar von Mittelstreifen unterscheiden, sonst versuchen verwirrte Autofahrer den Schutzstreifen komplett zu befahren.
  • Die Schutzstreifen müssen sich klar von Parkplätzen unterscheiden, sonst versuchen verwirrte Autofahrer, dort zu parken.
  • PKW sollen sich gefahrlos begegnen können.
  • Nur empfehlenswert bei Straßen mit wenig LKW-Verkehr.
  • Sollten nur genehmigt werden, wenn keine Alternativen möglich sind.
  • Vorher ist eine Verkehrszählung insbesondere der Radler notwendig.
  • Nur für 50 km/h! Straßen mit 30 km/h Beschränkung brauchen keine Schutzstreifen (darüber könnte man streiten). Straßen für höhere Geschwindigkeiten sollten keine Schutzstreifen haben.
  • Verkehrsführungen müssen selbsterklärend sein.

Das Ergebnis: „Auf innerörtlichen Straßen mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h kann mit beidseitigen Schutzstreifen auch auf Fahrbahnen mit einer Breite unter sieben Meter ein deutlicher Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden“

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