In Teil 1 hatte ich darüber geschrieben, was heutzutage beim Bau einer Fußgängerampel so alles zu beachten ist. Vor allem das Thema „Getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe“ ist nicht ganz ohne.
Bezüglich der Bodenindikatoren meinte ein Kollege, der sich auskennt: „Das wird ja gerne mal falsch gemacht“. Bodenindikatoren sind die weißen Platten mit Struktur.
In Stettfeld in der Straße „Am Katzbach“ wurde laut meines Kollegen aber alles richtig gemacht. Jetzt wird gerade die Ubstädter Straße in Weiher erneuert.
Im Bereich des neuen Zebrastreifens sind die Bodenindikatoren bereits verlegt und ich versuchte mich zu entsinnen, wie das denn gehört. Folglich hab ich mich nochmal kundig gemacht.
Es wird unterschieden zwischen Noppenplatten und Richtungsfeldern. Die Noppenplatten sollen Blinden mit Taststock anzeigen, dass sie den Überweg erreicht haben. Dann folgen in Richtung Zebrastreifen Richtungsfelder. Deren Rippen sind gen Straße ausgerichtet. Dann folgt ein Tastbordstein mit 6 cm Einbauhöhe, damit die Kante ausreichend ertastet werden kann.
Die Rollbordsteine mit Nullabsenkung sind der Bereich, wo Rollstuhlfahrer den Gehsteig erklimmen können. Da die Nullabsenkung kaum ertastet werden kann, liegen hier die Richtungsfelder mit ihren Rippen parallel zu Straße als Warnung.
Soweit ich das erkennen kann, ist also auch hier alles korrekt und wir sind in Richtung barrierefreie Gemeinde wieder einen kleinen Schritt weiter.