In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht unter § 1 Grundregeln:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
Damit wäre ja schon alles gesagt und sowas wie Fahrradschutzstreifen bräuchten wir gar nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
Aber trotzdem ist es wohl gut, dass wir in der Ubstädter Straße in Weiher jetzt welche haben. Sie zeigen den Radlern und den Autlern, dass erstere auf die Straße gehören. Die Radler auf den Gehwegen waren mir dort schon immer ein Dorn im Auge. Der Gehweg ist dafür zu eng und wenn dann noch Mülltonnen da stehen und wenn dann jemand aus einer Einfahrt rauskommt…
Also jetzt haben wir sie endlich und das ist gut so.
https://hügelhelden.de/wieder-freie-fahrt-um-den-kreisel-in-weiher/
Trotzdem muss ich natürlich auch noch was dazu schreiben. Ihr kennt mich.
„Schutzstreifen sind nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen mindestens 125 cm breit anzulegen, in der Regel 150 cm, die VwV-StVO enthält keine Angaben zur Breite von Schutzstreifen.“
Ich habe an einer beliebigen Stelle gemessen und mit einigem Wohlwollen waren es 125 cm. Wohlgemerkt bis zur äußersten linken Kante des Strichs gemessen. Das ist nicht ideal, aber ich will nicht meckern. Mehr ging aufgrund der Gesamtbreite nicht. Details mag ich hier nicht vorrechnen.
Vielmehr will deshalb noch mal für alle Beteiligten auf die Regeln hinweisen:
- „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“
- „Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten.“
- „Gerichtsurteilen beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ein Seitenabstand von mindestens 150 cm einzuhalten.“
Der letzte Punkt meinen eigenen Worten:
- Der seitliche Abstand ist NICHT automatisch ausreichend, nur weil das Auto links und der Radler rechts von der gestrichelten Linie fahren.
- Radler sollen trotzdem einen ausreichenden Abstand zum Rinnstein einhalten => mindestens 80 cm
- Autofahrer müssen trotzdem den Seitenabstand zum Radfahrer einhalten => 150 cm
Gute Fahrt!