In der Ubstadt-Weiher-Tour, einem Gastbeitrag von Erich Fey vom ADFC, war es bereits Thema. In der Ubstadter Straße in Weiher sollte die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden. Damals habe ich kommentiert:
„Das Landratsamt prüft, ob die Beschilderung geändert werden kann in: “Fußgänger, Radfahrer frei”. Dadurch würde die Benutzungspflicht wegfallen. So wie ich es schon immer praktiziere, wäre es dann auch legal. Ich fahre so lange auf der Ubstadter Straße bis keine Autos mehr um mich sind und wechsle dann nach links auf den Radweg. Bis jetzt müsste ich eigentlich direkt am Anfang nach links wechseln und halt zur Not dort warten.“
Jetzt (fast zwei Jahre später) sieht die Beschilderung immer noch so aus:
Dieser Artikel dient als Grundlage, mit der ich noch mal nachhaken werde.
Ein paar Meter nach Beginn des linken Radweges steht rechts am Gehweg folgendes:
Das Schild „Radfahrer frei (1022-10 StVO)“ ist noch da. Zeichen 239 „Fußweg“ wurde anscheinend abgeschraubt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Zweirichtungsradwege_ohne_Benutzungspflicht
Wenn ich die Wikipedia richtig verstehe, ist dies aber nur bei „linksseitiger Benutzbarkeit“ zulässig. Mal ganz davon abgesehen, dass das Schild in dieser Form blöd aussieht und an der falschen Stelle steht.
Ergänzung
Auskunft aus dem Rathaus: „Das betreffende Verkehrszeichen wurde gestohlen.“
… und inzwischen auch schon wieder montiert, danke dafür.
Ergänzung 2017
Die linksseitige Benutzungspflicht wurde inzwischen aufgehoben. Obwohl ich täglich daran vorbeifahre, könnte ich gar nicht sagen, wann das war.