Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Blöderweise wird nicht jedes Wunder gerne genommen.
Ich gehe nun schon seit einiger Zeit mit dem Thema Sharrows schwanger, also Fahrradpiktogrammen auf der Straße ohne Vorhandensein eines Radweges, eines Fahrradschutzstreifens oder einer Fahrradstraße.
Allerdings sind die Sharrows nicht Teil der StVO und damit nach Ansicht vieler Verkehrsbehörden nicht genehmigungsfähig. Deswegen wurde ich natürlich hellhörig, als ich in der BNN lesen durfte, dass es in Waghäusel im Teilort Wiesental und wohl auch in Kirrlach nun solche Sharrows gäbe. Nicht so gut hat mir die negative Berichterstattung gefallen. Dass es Menschen gibt, die lieber (verbotenerweise) auf dem Gehweg radeln und sich dort vermeintlich sicherer fühlen, stößt mir eh sauer auf. Aber egal, ich wollte mir das natürlich vor Ort anschauen.
Hier sind meine Fotos vom Bereich der Mannheimer und Karlsruher Straße in Wiesental.
An den zum Teil bestehenden alten Radwegen wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Nein, Vorsicht! Sie wurden außer Betrieb genommen. Kein Schild, kein Piktogramm – dort darf man nicht mehr radeln. Das Radfahren wäre hier nur mit Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ zulässig.
Vor und nach Kreuzungen wurden Sharrows aufgebracht.
Und mal ehrlich, die alten Radwege waren doch bestimmt schon immer so zugeparkt. Zu schmal waren sie auch.
Alternativ zu den Sharrows gibt es auch einzelne Fahrradpiktogramme.
An solchen Ecken mit kaum wahrnehmbar optisch abgehobener Radwegführung ist es doch bestimmt zu Abbiegeunfällen gekommen.
Hatte ich schon das Zuparken erwähnt?
Was ich leider nicht auf Foto gebannt habe, es gibt Abschnitte wo man als Radler jetzt im Bereich alter Bordsteinkanten geführt wird. Auch wenn diese sehr flach sind, ist das wenig einladend.
Ich hatte gehofft, in einer der begleitenden Veröffentlichungen etwas darüber zu finden, wie die Sharrows genehmigt werden konnten.
- https://www.waghaeusel.de/,Lde/startseite/unsere+stadt/info+piktogramme+und+schutzstreifen.html
- https://www.fahrradland-bw.de/radverkehr-in-bw/radstrategie/
Dort ist übrigens von Piktogramm-Streifen oder Piktogrammspuren die Rede, aber nicht, wie sie genehmigt wurden.
Deshalb habe ich bei der Verwaltung nachgefragt, auf welcher Grundlage Sie die Sharrows aufbringen durften. War das Teil eines Feldversuchs im Zuge der RadStrategie BW?
Die Antwort kam erstaunlich schnell und ausführlich (danke dafür):
-
„Gleichwohl werden sie mittlerweile mehr und mehr eingesetzt, bedürfen aber keiner verkehrsrechtlichen Anordnung, weil sie verkehrsrechtlich keinerlei Funktion haben. Die Absicht, die dahinter steckt ist einfach die, dem Autofahrer etwas Selbstverständliches zu zeigen, nämlich dass der Radfahrer die Straße gleichberechtigt nutzen kann, darf und soll.“
-
„Insoweit hat diese Markierungen auch nicht unsere Straßenverkehrsbehörde angeordnet, sondern wir haben sie in unserer Eigenschaft als Straßenbaulastträger aufgebracht. Hierbei muss natürlich erwähnt werden, dass wir innerhalb unserer Stadtteile keine klassifizierten Straßen mehr haben, und die Markierungen ausschließlich auf Ortsstraßen aufgebracht wurden.“
Mal schauen, was wir für Ubstadt-Weiher daraus lernen können. Prinzipiell könnten wir sie aufbringen. Unsere Durchgangsstraßen sind aber Bundes-, Landes und Kreisstraßen, da dürfen wir nicht selbst entscheiden. Auf jeden Fall müssen wir gut darüber informieren und wir sollten uns keine kleinen Fehler wie die Bordsteinkanten erlauben, um die Akzeptanz nicht zu gefährden.